1. Wann darf man in die mündliche Ergänzungsprüfung (MEP)?
Die mündliche Ergänzungsprüfung ist der offizielle Rettungsanker im Berufsbildungsgesetz (BBiG), wenn die schriftliche Abschlussprüfung knapp daneben gegangen ist. Sie wird nur auf Antrag des Prüflings durchgeführt und ist an drei strikte Voraussetzungen geknüpft:
- ✓Voraussetzung 1: Die Ergänzungsprüfung ist nur in schriftlichen Prüfungsbereichen von Teil 2 (bzw. der Abschlussprüfung) möglich – nicht in praktischen Prüfungen, nicht in der Projektarbeit und nicht in Teil 1 (AP1).
- ✓Voraussetzung 2: Es darf kein einziger Prüfungsbereich mit „ungenügend“ (< 30 Punkte) bewertet worden sein.
- ✓Voraussetzung 3: Durch die Ergänzungsprüfung muss das Bestehen der Abschlussprüfung rechnerisch überhaupt möglich sein (in der Regel, wenn ein oder maximal zwei schriftliche Bereiche mit „mangelhaft“, also 30 bis 49 Punkten, bewertet wurden).
2. Die offizielle 2:1-Formel: Wie viele Punkte brauche ich mündlich?
Bei der Neubewertung des Prüfungsbereichs werden das bisherige schriftliche Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet. Um im betreffenden Prüfungsbereich auf glatte 50 Punkte („ausreichend“) zu kommen, brauchst du zusammen 150 gewichtete Punkte:
IHK-Formel für die mündliche Ergänzungsprüfung (Verhältnis 2:1)
Benötigte Punkte mündlich (für 50 Punkte im Bereich) = 150 − (2 × Schriftliche Punkte)
Allgemeine Berechnungsformel für die neue Bereichspunktzahl: Neue Punkte = (2 × Schriftliche Punkte + 1 × Mündliche Punkte) ÷ 3 (kaufmännisch gerundet).
| Schriftliche Punkte (Ist) | Rechnung (150 − 2 × Schriftlich) | Benötigte Punkte mündlich (für 50 Pkt.) | Entspricht mündlich Note |
|---|---|---|---|
| 48 Punkte | 150 − 96 | 54 Punkte (bzw. 53 Pkt. für 49,67 → 50) | Note 4 (ausreichend) |
| 45 Punkte | 150 − 90 | 60 Punkte | Note 4+ (ausreichend) |
| 42 Punkte | 150 − 84 | 66 Punkte | Note 4+ / knapp Note 3 |
| 40 Punkte | 150 − 80 | 70 Punkte | Note 3 (befriedigend) |
| 35 Punkte | 150 − 70 | 80 Punkte | Note 3+ / knapp Note 2 |
| 30 Punkte | 150 − 60 | 90 Punkte | Note 2+ (gut) |
| 25 Punkte | Nicht zulässig (< 30 Pkt.) | Ergänzungsprüfung ausgeschlossen | Note 6 (Sperrklausel) |
3. Ablauf der 15 Minuten vor dem IHK-Prüfungsausschuss
Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert gesetzlich in der Regel etwa 15 Minuten. Oft findet sie direkt im Anschluss an das reguläre Fachgespräch oder an einem gesonderten Nachmittag vor mindestens drei Prüfern (Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Berufsschulvertreter) statt.
Wichtig für deine Vorbereitung: Der Ausschuss prüft nicht nur das Thema, das du in der Klausur falsch hattest, sondern kann Fragen aus dem gesamten KMK-Lernfeld-Katalog des jeweiligen schriftlichen Prüfungsbereichs stellen!
- ✓Antworte strukturiert in ganzen Sätzen und nenne Fachbegriffe aktiv – Prüfer wollen dir in der Ergänzungsprüfung Punkte geben, brauchen dafür aber fachliche Stichworte im Protokoll.
- ✓Wenn du auf dem Schlauch stehst: Bitte höflich um eine Umformulierung der Frage oder erkläre laut deinen Lösungsansatz, statt komplett zu schweigen.
- ✓Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt direkt im Anschluss nach kurzer Beratung des Ausschusses.
Häufige Fragen aus der Azubi-Community (FAQ)
Muss ich die mündliche Ergänzungsprüfung selbst beantragen?
Ja! Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf Antrag des Prüflings. Sobald dir die vorläufigen schriftlichen Ergebnisse vorliegen, solltest du den Antrag unverzüglich schriftlich oder im Online-Portal deiner IHK stellen.
Kann man sich durch die mündliche Ergänzungsprüfung verschlechtern?
Theoretisch zählt das 2:1-Ergebnis, aber da du ohne die Ergänzungsprüfung ohnehin nicht bestanden hättest, gehst du kein echtes Risiko ein.
Darf ich in zwei Fächern gleichzeitig in die Ergänzungsprüfung?
Nein. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist gesetzlich auf genau einen einzigen schriftlichen Prüfungsbereich begrenzt.