Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 & Teil 2 (GAP): Gewichtung, Sperrklausel & Bestehensgrenze 2026
Bei der gestreckten IHK-Abschlussprüfung (GAP) zählt Teil 1 je nach Ausbildungsberuf bereits zu 20 % bis 40 % für die Endnote. Bestanden ist die Prüfung ab 50 Gesamtpunkten – sofern in Teil 2 keine Note „ungenügend“ (< 30 Punkte) vorliegt und die berufsspezifische Sperrklausel erfüllt wird.