1. Was bedeutet die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP Teil 1 & Teil 2)?
In den meisten modernisierten IHK- und HWK-Ausbildungsberufen hat die Gestreckte Abschlussprüfung (GAP) die klassische Zwischenprüfung abgelöst. Der entscheidende Unterschied: Während die alte Zwischenprüfung nur zur Ermittlung des Lernstands diente, fließt die Abschlussprüfung Teil 1 (AP1) direkt und unwiderruflich in deine Abschlussnote am Ende der Ausbildung ein.
Teil 1 findet in der Regel um die Mitte der Ausbildungszeit statt (meist im 4. Ausbildungshalbjahr nach ca. 18 Monaten). Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und prüft die vertieften beruflichen Handlungskompetenzen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo).
- ✓Man kann in Teil 1 (AP1) formal nicht „durchfallen“ – selbst mit unter 50 Punkten nimmt man weiter an der Ausbildung und an Teil 2 teil.
- ✓Aber Achtung: Ein schwaches AP1-Ergebnis zieht den Gesamtschnitt herunter und muss in Teil 2 durch entsprechend höhere Punktzahlen ausgeglichen werden.
- ✓AP1 kann nicht isoliert wiederholt werden. Eine Wiederholung von Teil 1 ist nur möglich, wenn die gesamte Abschlussprüfung nach Teil 2 nicht bestanden wurde.
2. Gewichtung von AP1 und AP2 nach Ausbildungsberuf (Überblick 2026)
Wie stark Teil 1 und Teil 2 gewichtet werden, legt die jeweilige Ausbildungsordnung (§ über die Abschlussprüfung) verbindlich fest. Hier sind die wichtigsten IHK-Berufe im direkten Vergleich:
| Ausbildungsberuf | Gewichtung AP1 (Teil 1) | Gewichtung AP2 (Teil 2) | Davon WiSo in AP2 |
|---|---|---|---|
| Fachinformatiker (FIAE, FISI, Daten & Prozesse, Digitale Vernetzung) | 20 % | 80 % (30 % schriftlich + 50 % Projekt/Fachgespräch) | 10 % |
| IT-System-Elektroniker & Kaufleute für IT-System-Management / Digitalisierungsmanagement | 20 % | 80 % | 10 % |
| Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement | 25 % | 75 % (30 % Kundenbeziehungsprozesse + 35 % Fachgespräch + 10 % WiSo) | 10 % |
| Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel | 25 % | 75 % | 10 % |
| Kfz-Mechatroniker / Kfz-Mechatronikerin | 35 % | 65 % | 10 % |
| Industriemechaniker, Mechatroniker, Elektroniker für Betriebstechnik, Zerspanungsmechaniker | 40 % | 60 % | 10 % |
3. Bestehensgrenze & Sperrklauseln: Wann ist die IHK-Prüfung bestanden?
Um die gesamte Abschlussprüfung zu bestehen, reicht es nicht aus, nur den gewichteten Durchschnitt zu betrachten. Jede Ausbildungsordnung enthält sogenannte Sperrklauseln (Mindestanforderungen für Teil 2 und das Gesamtergebnis).
Die 4 goldenen Bestehensregeln der IHK-Abschlussprüfung
Gesamtergebnis (Teil 1 + Teil 2) ≥ 50 Punkte (mindestens „ausreichend“) UND Ergebnis in Teil 2 ≥ 50 Punkte UND kein Prüfungsbereich in Teil 2 mit „ungenügend“ (< 30 Punkte)
Zusätzlich gilt in vielen Berufen (z. B. IT-Berufe nach AO 2020): Mindestens drei Prüfungsbereiche von Teil 2 müssen mit mindestens „ausreichend“ (≥ 50 Punkte) bewertet sein – es darf also höchstens ein einziger Bereich in Teil 2 „mangelhaft“ (30–49 Punkte) sein.
- ✓Unter 30 Punkte („ungenügend“ / Note 6) in einem einzigen Prüfungsbereich von Teil 2 führt zum sofortigen Nichtbestehen – auch eine mündliche Ergänzungsprüfung ist bei unter 30 Punkten ausgeschlossen!
- ✓Zwei „mangelhafte“ Bereiche (30–49 Punkte) in Teil 2 führen in den IT-Berufen und vielen kaufmännischen Berufen ebenfalls zum Nichtbestehen, sofern einer davon nicht durch eine mündliche Ergänzungsprüfung auf mindestens 50 Punkte gehoben wird.
- ✓Ein schlechtes Ergebnis in Teil 1 (selbst < 30 Punkte) löst keine Sperrklausel aus, solange das Gesamtergebnis aus Teil 1 + Teil 2 am Ende mindestens 50 Punkte erreicht.
4. Konkretes Rechenbeispiel: Wie viele Punkte brauche ich in AP2?
Angenommen, du machst eine Ausbildung zum Fachinformatiker (AP1 zählt 20 %, AP2 zählt 80 %) und hast in der AP1 wegen Zeitdruck nur 35 Punkte erreicht:
Dein Beitrag aus AP1 beträgt 35 × 0,20 = 7,0 Gesamtpunkte. Um auf mindestens 50,0 Gesamtpunkte zu kommen, fehlen dir noch 43,0 Gesamtpunkte aus Teil 2 (80 % Gewichtung). Du benötigst im Durchschnitt von Teil 2 also lediglich 43 / 0,80 = 53,75 Punkte (und musst die Teil-2-Sperrklauseln einhalten).
Häufige Fragen aus der Azubi-Community (FAQ)
Kann man bei der IHK-Abschlussprüfung Teil 1 (AP1) durchfallen?
Nein. Es gibt bei Teil 1 kein separates Bestehen oder Durchfallen. Selbst mit weniger als 50 oder weniger als 30 Punkten wirst du zu Teil 2 zugelassen. Du musst die fehlenden Punkte jedoch über das Gesamtergebnis in Teil 2 ausgleichen.
Was passiert, wenn ich am Tag der AP1 krank bin?
Wenn du mit ärztlichem Attest (am besten inklusive Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) von der AP1 zurücktrittst, holst du Teil 1 zum nächsten regulären Prüfungstermin (meist 6 Monate später) nach, ohne Punkte zu verlieren.
Ab wann gilt eine Note bei der IHK als „ausreichend“ (Note 4)?
Nach dem bundesweiten 100-Punkte-Schlüssel der IHK beginnt die Note 4 („ausreichend“) exakt bei 50 Punkten (50 bis 66 Punkte). Ab 67 Punkten gibt es die Note 3, ab 81 Punkten die Note 2 und ab 92 Punkten die Note 1.