1. Probezeit in der Ausbildung (§ 20 BBiG) vs. Nach der Probezeit (§ 22 BBiG)
Kaum ein Paragraph wird in der IHK-WiSo-Prüfung UND im echten Azubi-Leben so häufig gebraucht wie § 20 und § 22 BBiG. Anders als im normalen Arbeitsvertrag (wo die Probezeit bis zu 6 Monate dauert) muss die Probezeit in der Berufsausbildung mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen!
| Zeitraum | Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb | Kündigung durch den Auszubildenden (Eigenkündigung) |
|---|---|---|
| Während der Probezeit (1 bis max. 4 Monate, § 22 Abs. 1 BBiG) | Jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen möglich (Schriftform zwingend!). Bei vorhandenem Betriebsrat muss dieser vorab nach § 102 BetrVG angehört werden. | Jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen möglich (schriftlich; bei Minderjährigen mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter). |
| Nach Ablauf der Probezeit (§ 22 Abs. 2 BBiG) | Ordentliche Kündigung ist gesetzlich AUSGESCHLOSSEN! Nur noch fristlose Kündigung aus einem schwerwiegenden wichtigen Grund (innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis, meist nach vorheriger Abmahnung). | 1. Fristlos aus wichtigem Grund ODER 2. Mit 4 Wochen Kündigungsfrist, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen willst. |
2. Vorsicht Falle beim Betriebswechsel: Warum du NICHT einfach nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 kündigen solltest!
Viele Azubis möchten im 1. oder 2. Lehrjahr nur den Ausbildungsbetrieb wechseln, ihren Ausbildungsberuf (z. B. Fachinformatiker oder Kfz-Mechatroniker) aber nahtlos fortsetzen.
Achtung: Die ordentliche Eigenkündigung mit 4 Wochen Frist nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG gilt laut Gesetzestext nur, wenn du die Berufsausbildung aufgibst oder den Beruf wechselst! Wer lediglich im selben Beruf zu einem besseren Ausbildungsbetrieb wechseln möchte, nutzt stattdessen diesen sicheren Weg:
- ✓Goldener Weg für den Betriebswechsel im selben Beruf: Erst den neuen Ausbildungsbetrieb finden und die Übernahme mit der IHK/HWK abstimmen, dann mit dem bisherigen Betrieb einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zum Monatsende schließen.
- ✓Urlaubsbescheinigung & Ausbildungsnachweis sichern: Lass dir beim Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung (§ 6 BUrlG), dein unterschriebenes Berichtsheft und ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis (§ 16 BBiG) aushändigen.
- ✓Nahtlose Anrechnung bei der IHK/HWK: Deine bisher absolvierte Ausbildungszeit und deine bereits abgelegte AP1 bleiben beim reinen Betriebswechsel zu 100 % erhalten!
3. Formvorschriften, die jede Kündigung in der WiSo-Prüfung unwirksam machen
In der IHK-Abschlussprüfung (WiSo) gibt es regelmäßig Fallaufgaben, in denen eine Kündigung auf ihre Wirksamkeit geprüft werden muss. Prüfe immer diese 4 Punkte:
IHK-Prüfungs-Checkliste: Wann ist eine Azubi-Kündigung nichtig?
1. Schriftform (§ 22 Abs. 3 BBiG: Original-Unterschrift auf Papier, KEINE E-Mail/WhatsApp!) + 2. Schriftliche Angabe der Kündigungsgründe (nach der Probezeit zwingend!) + 3. 2-Wochen-Erklärungsfrist bei wichtigem Grund (§ 22 Abs. 4 BBiG) + 4. Anhörung Betriebsrat (§ 102 BetrVG)
Fehlt nach der Probezeit im Kündigungsschreiben die detaillierte schriftliche Begründung, ist die Kündigung selbst bei tatsächlichem Fehlverhalten formell unwirksam!
Häufige Fragen aus der Azubi-Community (FAQ)
Gilt eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp am letzten Tag der Probezeit?
Nein! Nach § 22 Abs. 3 BBiG in Verbindung mit § 126 BGB bedarf jede Kündigung zwingend der strengen Schriftform (eigenhändige Originalunterschrift auf Papier). Zudem muss das Schreiben spätestens am letzten Tag der Probezeit beim Empfänger zugegangen sein.
Darf einem schwangeren Azubi in der Probezeit gekündigt werden?
Nein! Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ab dem ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses – also auch während der Probezeit.
Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?
Wenn du noch keinen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, verhängt die Agentur für Arbeit bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oft eine 12-wöchige Sperrzeit. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag für einen Betriebswechsel daher erst, wenn der Folgevertrag steht!